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Hinweise für ausländische Staatsangehörige bezüglich der Kommunalwahlen in Island am 29. Mai 2010

Am Samstag, dem 29. Mai 2010, finden die allgemeinen Kommunalwahlen statt.

Wahlrecht

Ausländische Staatsbürger erhalten das Wahlrecht nach unterschiedlich langem Aufenthalt in Island:

  • Dänische, schwedische, norwegische und finnische Staatsangehörige haben das Wahlrecht, wenn sie drei Jahre lang ununterbrochen ihren Wohnsitz in Island gehabt haben, d.h. seit dem 29. Mai 2007.
  • Andere Staatsangehörige haben das Wahlrecht, wenn sie fünf Jahre lang ununterbrochen ihren Wohnsitz in Island gehabt haben, d.h. seit dem 29. Mai 2005.

Alle Wahlberechtigten können sich auch um einen Sitz in der Gemeindeverwaltung bewerben.

Bin ich im Wählerverzeichnis?
Alle Wahlberechtigten sind automatisch im Wählerverzeichnes derjenigen Gemeinde, in der sie am 8.
Mai 2010 registriert sind, aufgeführt. Es kann ausschließlich in dieser Gemeinde gewählt werden. Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis nicht sicher sind, erhalten Sie diesbezüglich Informationen im Einwohnermeldeamt (Þjóðskrá). Das Wählerverzeichnis ist der Öffentlichkeit zudem mindestens 15 Tage vor dem Wahltag unter www.kosning.is sowie www.thjodskra.is zugänglich.Außerdem liegt es mindestens 10 Tage vor dem Wahltag in den örtlichen Gemeindeverwaltungen aus.

Ich bin gerade umgezogen oder habe vor, demnächst umzuziehen, kann ich in der neuen Gemeinde wählen?
Ja, wenn dem Einwohnermeldeamt die Verlegung des Wohnsitzes vor dem 8. Mai 2010 vorliegt.

Wo kann ich wählen?

In einem der offiziellen Wahllokale am Wahltag

  • Die meisten geben ihre Stimme am Wahltag, dem 29. Mai 2010, in einem der Wahllokale ab.
  • Die Gemeindeverwaltungen geben die Wahllokale und deren Öffnungszeiten bekannt.
  • Sehr oft befinden sich die Wahllokale in den örtlichen Grundschulen.

Vorzeitige Stimmabgabe

  • Die Frist für eine vorzeitige Stimmabgabe beginnt am 6. April 2010 bei den zuständigen Bezirksverwaltungen (Sýslumaður).
  • Es besteht auch die Möglichkeit, in isländischen Botschaften und konsularischen Vertretungen im Ausland die Stimme abzugeben.
  • Informationen über die vorzeitige Stimmabgabe in öffentlichen Einrichtungen und von zu Hause aus finden Sie auf www.kosning.is.

Wie geht die Stimmabgabe vor sich?

  1. Geben Sie Ihren Namen an und legen einen Ausweis mit Lichtbild vor.
  2. Falls Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, bekommen Sie Ihre Wahlunterlagen und gehen damit in die Wahlkabine.
  3. Markieren Sie die Liste, die Sie wählen wollen, mit einem Kreuz (X) vor dem Buchstaben der entsprechenden Liste.
    Sie dürfen die von Ihnen gewählte Liste abändern, z.B. indem Sie die Reihenfolge der Wahlbewerber ändern oder die Namen einzelner Wahlbewerber durchstreichen.
    Sie dürfen nicht
    andere Listen, als die von Ihnen gewählte Liste, abändern oder sonstige Markierungen an dem Wahlzettel vornehmen, weil dadurch die Stimme ihre Gültigkeit verlieren kann.
  4. Falls Sie Hilfe bei der Stimmabgabe benötigen, können Sie ein Mitglied der Wahlleitung dazu benennen.
  5. Falls Ihre Wahlunterlagen aus irgendeinem Grund beschädigt werden, legen Sie diese dem Vorsitzenden der Wahlleitung vor und beantragen Sie neue Wahlunterlagen.
  6. Zum Schluss falten Sie die Wahlunterlagen zusammen, stecken sie in die Wahlurne und verlassen das Wahllokal.

Bei vorzeitiger Stimmabgabe können nähere Auskünfte zum Wahlablauf bei den zuständigen Bezirksverwaltungen und deren Mitarbeitern eingeholt werden.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen
In größeren Gemeinden sind Listen mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet. In einigen kleineren Gemeinden wird die Wahl durchgeführt, indem die Wählerin oder der Wähler die Namen der Haupt-Wahlbewerber und deren Vertreter, die sie oder er wählen möchte, auf den Wahlzettel schreibt. Eine Liste mit deren Namen darf zur Erinnerung mit in die Wahlkabine genommen werden.

Die Wahlen enden am Abend des 29. Mai, Samstag, und die Wahllokale schließen spätestens um 22:00 Uhr. Im Anschluss daran werden alle Stimmen gezählt und das Ergebnis in den Medien bekannt gegeben. Leere und ungültige Wahlzettel werden gesondert gezählt und deren Anzahl wird ebenfalls bekannt gegeben.


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